Alles über die rechtlichen Informationen einer Website: Pflichten und Tipps

Die rechtlichen Hinweise beschränken sich nicht auf ein einfaches Kopieren und Einfügen einer online gefundenen Vorlage. Ihr Inhalt variiert je nach rechtlichem Status des Herausgebers, der Art der gesammelten Daten und der Art der ausgeübten Tätigkeit. Schlecht verfasste oder unvollständige rechtliche Informationen einer Website setzen den Betreiber erheblichen straf- und verwaltungsrechtlichen Sanktionen aus, die weit über eine bloße Abmahnung hinausgehen.

Unterscheidung zwischen rechtlichen Hinweisen, Datenschutzrichtlinie und Cookie-Banner

Wir beobachten immer noch zu viele Websites, die rechtliche Hinweise, Datenschutzrichtlinie und Cookie-Verwaltung auf einer einzigen Sammelseite zusammenfassen. Die Konformität beruht auf drei getrennten rechtlichen Dokumenten, die jeweils einem eigenen normativen Rahmen entsprechen.

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Die rechtlichen Hinweise unterliegen dem Gesetz für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (LCEN) vom 21. Juni 2004. Sie identifizieren den Herausgeber und den Hosting-Anbieter. Die Datenschutzrichtlinie hingegen ergibt sich aus der DSGVO: Sie beschreibt die Zwecke der Datenerhebung, die rechtliche Grundlage der Verarbeitung, die Rechte der Nutzer und die Empfänger der personenbezogenen Daten.

Der Cookie-Banner stellt einen dritten Mechanismus dar. Tracker wie Google Analytics oder Facebook Pixel müssen vor der Einholung der Zustimmung blockiert werden. Der „Ablehnen“-Button muss ebenso sichtbar und zugänglich sein wie der „Akzeptieren“-Button. Die Zusammenführung dieser drei Verpflichtungen in einem einzigen Block schafft einen Lesbarkeitsmangel, den die CNIL ahnden kann. Zum Beispiel veranschaulichen die rechtlichen Informationen der Website Médecine Directe gut diese Trennung zwischen Identifikation des Herausgebers und Datenschutzrichtlinie.

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Mann, der die rechtlichen Verpflichtungen einer Website von seinem Homeoffice aus überprüft

Identifikationshinweise: Was sich je nach Status des Herausgebers ändert

Der Inhalt der obligatorischen Identifikationshinweise hängt direkt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Für eine natürliche Person (Einzelunternehmer, Mikro-Unternehmer) verlangt das Gesetz Vorname, Nachname, Wohnadresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Der Hinweis „Einzelunternehmer“ oder die Abkürzung „EI“ müssen die Identität begleiten.

Für eine juristische Person sind die Anforderungen umfangreicher:

  • Firmierung, Rechtsform (SAS, SARL, SA) und Höhe des Stammkapitals
  • Adresse des Hauptsitzes, E-Mail und Kontakttelefon
  • Handelsregisternummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Vollständige Identität des Hosting-Anbieters der Website: Name oder Firmenname, Adresse und Telefon

RNE und handwerkliche Tätigkeiten

Seit der Ablösung des Handwerksverzeichnisses durch das Nationales Unternehmensverzeichnis (RNE) müssen Handwerker sicherstellen, dass die in ihren Hinweisen angegebene Registrierungsnummer dem richtigen Register entspricht. Eine Website, die noch eine veraltete Handwerksverzeichnisnummer anzeigt, weist eine konformitätswidrige Situation auf, die im Falle einer Kontrolle ausgenutzt werden kann.

Regulierte Berufe

Websites, die von regulierten Berufen (Anwälte, Apotheker, Architekten) betrieben werden, fügen diesen Hinweisen den Namen und die Adresse der Behörde hinzu, die die Erlaubnis zur Ausübung erteilt hat. Das Fehlen dieses Hinweises stellt eine eigenständige Straftat dar, unabhängig von den übrigen rechtlichen Hinweisen.

Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum auf einer Website

Die Hinweise zum geistigen Eigentum werden oft als Detail behandelt. Wir empfehlen, sie als eigenständigen Bestandteil der rechtlichen Hinweise zu betrachten, insbesondere für Websites mit hohem visuellem Inhalt.

Jedes Bild, jede Illustration oder Fotografie, die auf der Website verwendet wird, muss mit einem Hinweis auf das geistige Eigentum versehen sein. Für entliehene Texte muss der Herausgeber die Genehmigung des Autors einholen oder mindestens die Quelle angeben. Das Fehlen dieser Credits setzt den Herausgeber Ansprüchen von Agenturen aus, die auf die Verwaltung von Fotorechten spezialisiert sind.

Eine Fotografiewebsite ist in dieser Hinsicht besonders exponiert. Jedes veröffentlichte Bild, ob eigenständig oder lizenziert, muss mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen sein. Französische Gerichte haben wiederholt die Zulässigkeit von Entschädigungsansprüchen für nicht gekennzeichnete Nutzung bestätigt.

Zwei Kollegen, die in einem Besprechungsraum über die rechtlichen Informationen und die Datenschutzrichtlinie einer Website diskutieren

Sanktionen bei fehlenden oder unvollständigen rechtlichen Hinweisen

Das Fehlen rechtlicher Hinweise auf einer professionellen Website ist kein einfaches administratives Versäumnis. Die LCEN sieht Sanktionen vor, die bis zu einem Jahr Gefängnis und eine Geldstrafe für natürliche Personen betragen können. Juristische Personen riskieren eine fünfmal höhere Geldstrafe.

Über die strafrechtlichen Konsequenzen hinaus schwächt das Fehlen vollständiger Hinweise die Position des Herausgebers im Falle eines Handelsstreits. Ein Kunde oder ein Konkurrent kann das Versäumnis anführen, um die Zuverlässigkeit der Website anzufechten. Im Rahmen einer E-Commerce-Website müssen die AGB die rechtlichen Hinweise mit spezifischen Informationen zum Widerrufsrecht, zu den Liefermodalitäten und zur Streitbeilegung ergänzen.

Zugänglichkeit der Hinweise: Ein Kriterium für die Konformität

Die rechtlichen Hinweise müssen von allen Seiten der Website über einen direkten Link im Fußbereich zugänglich sein. Ein Navigationsweg mit mehreren Klicks erfüllt nicht die Anforderungen der LCEN. Für mobile Anwendungen gilt diese Verpflichtung mit denselben Anforderungen an die permanente Zugänglichkeit.

Wir empfehlen eine jährliche Überprüfung der Seite mit den rechtlichen Hinweisen. Änderungen des Status, des Hauptsitzes, des Hosting-Anbieters oder des Handelsregisters müssen umgehend umgesetzt werden. Ein veralteter rechtlicher Hinweis ist rechtlich gleichbedeutend mit einem fehlenden Hinweis.

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